Sollte man bei einem Behandlungsfehler auf jeden Fall vor Gericht ziehen?
Nein. Ein Gerichtsprozess ist langwierig und nervenraubend. Daher sollten etwaige Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht und ein Klageverfahren nur bei hinreichender Erfolgsansicht betrieben werden.
Auch hierzu berät Sie Ihr Anwalt im Einzelfall.