Geburtsschäden
In geradezu erschreckendem Ausmaß nehmen die ärztlichen Fehlbehandlungen:
Auf Grund der vielen Schadensfälle hat sich das Geburtsschadensrecht zu einem Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung von Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour entwickelt. Hier arbeitet sie mit viel Empathie, denn sie selbst ist Mutter von zwei Kindern und kann sich nur zu gut in die Situation von Ihnen als Eltern versetzen!
Zu den häufigsten Fehlern gehören hierbei:
Die Folgen sind in den meisten Fällen schwerwiegend. So kann eine Unterversorgung Ihres Kindes mit Sauerstoff unter der Geburt zu schwersten Hirnschädigungen führen. Die Folge sind häufig körperliche und geistige Behinderungen Ihres Kindes mit den damit verbundenen schweren Beeinträchtigungen.
Für diese Fehler müssen die ärztlichen und nichtärztlichen Behandler, aber auch die Klinik aufgrund des mit Ihnen abgeschlossenen Behandlungsvertrags haften und rechtlich mit allen Konsequenzen für dieses unverständliche Verhalten einstehen.
Neben der Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente sind des Weiteren die materiellen Schäden zu ersetzen. Diese bestehen aus den erforderlichen und notwendigen Behandlungen, Therapien, Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln bis hin zu dem behindertengerechten Umbau ihres Hauses und dem sich in der Gesamtheit ergebenden Erwerbsschaden.
In persönlicher Hinsicht hält Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour eine ganzheitliche Betreuung für Sie nicht nur für wichtig, sondern sogar für unerlässlich. Vorgespräche und Besprechungen während der Betreuung Ihres Mandats werden daher mit der erforderlichen Empathie ausführlich und in angenehmer Atmosphäre geführt.
In fachlicher Hinsicht halten wir eine umfassende kanzleieigenen Bibliothek mit juristischer und medizinischer Fachliteratur, sowie den online Zugängen „Beck-online. Die Datenbank“; „Juris-Das Rechtsportal“ und „DIMDI. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information“ zur optimalen medizinjuristischen Sachbearbeitung Ihres Mandates vor.
Parallel hierzu arbeitet Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour stets mit Gutachtern zusammen, die sie bei der medizinischen Beurteilung des vermuteten Behandlungsfehlers beraten.
Wir werden für Sie bei einem Geburtsschaden wie folgt vorgehen und…
- die vollständigen Behandlungsunterlagen bei dem niedergelassenem Sie behandelnden Frauenarzt, bei der Entbindungsklinik sowie den nachbehandelnden Kinderärzten und der Kinderklinik anfordern;
- den Mutterpass, das Geburtsjournal, die kinderärztlichen Behandlungsunterlagen etc. medizinrechtlich durcharbeiten;
- Ihnen sodann aus rechtlicher Sicht verständlich erklären, ob erfolgreich Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche für Ihr Kind und Sie durchgesetzt werden können;
- in Zusammenarbeit mit verschiedenen geburtshilflichen Sachverständigen den Sachverhalt medizinisch überprüfen lassen, ggf. unter Einbeziehung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung;
- im Falle der Geeignetheit des Sachverhaltes diesen der zuständigen Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen zur Begutachtung zuleiten;
- dem zuständigen Berufshaftpflichtversicherer den schuldhaften und vorwerfbaren Behandlungsfehler darstellen und Ihre berechtigten Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche beziffern und diese verhandeln;
- im Falle der außergerichtlichen Ablehnung der diesseits bezifferten Ansprüche werden wir Ihre berechtigten Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche vor dem zuständigen Landgericht zur Klage bringen;
- Ihre Krankenkasse sowie Ihre Rechtsschutzversicherung werden wir eigenständig und regelmäßig über den Sachstand informieren;
- Ohne Rechtsschutzversicherung werden wir Ihnen die weiteren Möglichkeiten der Prozessführung aufzeigen, insbesondere die Prozessfinanzierung mit einem externen Finanzierer oder die Prozesskostenhilfe. Gerade letzteres ist wesentlicher Beratungsinhalt, denn niemand muss a.g. geringer finanzieller Verhältnisse auf seine rechtlichen Ansprüche verzichten. Sollten Sie den Prozess selbst finanzieren, werden wir Sie immer über etwaige Kostenbelastungen hinreichend aufklären und unterrichten.