Schmerzensgeld gehört zu keiner Einkunftsart gem. § 2 Einkommensteuergesetz, deshalb muss man Schmerzensgeld auch nicht versteuern.
Stellen Sie unverbindlich eine entgeltfreie Anfrage an die Deutsche Zentrale für Patientenrechte. Ein DZPR-Mitarbeiter setzt sich mit Ihnen telefonisch oder per eMail in Verbindung und informiert Sie über die weiteren Schritte.
So können Sie Ihre persönlichen Patientenrechte durchsetzen!