Muss man Strafanzeige stellen, um einen Schmerzensgeldanspruch geltend zu machen?
NEIN! Eine Strafanzeige ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld und sollte auch nur in begründeten und besonders schwerwiegenden Fällen angestrebt werden, da diese für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche hinderlich sein kann.