§ 630d BGB leicht erklärt: Einwilligung
Fortsetzung der Blogartikel Patientenrechtegesetz konkret, § 630a BGB leicht erklärt: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag und § 630c BGB leicht erklärt: Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
Bevor bei Ihnen eine medizinische Maßnahme durchgeführt wird, egal ob große OP oder kleine Blutabnahme/Spritze: Sie müssen in diese Maßnahme einwilligen! Der Arzt darf nicht entscheiden, was gut für Sie ist, Sie entscheiden!