§ 630e BGB leicht erklärt: Aufklärungspflichten
Fortsetzung der Blogartikel Patientenrechtegesetz konkret, § 630a BGB leicht erklärt: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag, § 630c BGB leicht erklärt: Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten und § 630d BGB leicht erklärt: Einwilligung
Welche Anforderungen an die Aufklärung des Arztes zu stellen sind, ist nicht einfach und kurz zu beantworten, weshalb an dieser Stelle nur ein Überblick über die Vorschrift gegeben werden kann und im Übrigen auf die fachanwaltliche Beratung verwiesen werden muss. Kurzum, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt oder Sie auf eine Aufklärung ausdrücklich verzichtet haben, gilt: