Wird Schmerzensgeld auf Hartz IV angerechnet?
Schmerzensgeld ist bei Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz IV-Leistungen) nicht als Einkommen oder Vermögen leistungsmindernd anzurechnen. Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden und der Genugtuung für erlittenes Unrecht, nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts, wie das Arbeitslosengeld II.
Dies gilt auch für gewährte Prozesskostenhilfe.